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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16   

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https://dejure.org/2017,37484
LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16 (https://dejure.org/2017,37484)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2017 - L 24 KA 26/16 (https://dejure.org/2017,37484)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2017 - L 24 KA 26/16 (https://dejure.org/2017,37484)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 24 Abs 3 S 1 Ärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 6 Ärzte-ZV
    Vertragsärztliche Versorgung - hausärztlicher Internist - Antrag auf Genehmigung einer Zweigpraxis mit ausschließlich angebotenen Wochenendsprechzeiten - keine Versorgungsverbesserung - Beurteilungsspielraum des Zulassungsausschusses - eingeschränkte gerichtliche ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Zweigpraxis - hausärztliche Versorgung - Versorgungsverbesserung - Wochenendsprechstunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Genehmigung vertragsärztlicher Tätigkeit als hausärztlicher Internist in Form einer Arztpraxis an einem weiteren Ort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarztrecht; Genehmigung einer Zweigpraxis; Eingeschränkte gerichtliche Kontrolldichte; Verbesserung der Versorgung; Tatsächliche Unterversorgung

  • rechtsportal.de

    Ärzte-ZV § 24 Abs. 3
    Vertragsarztrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16
    Nach der Rechtsprechung (Hinweis auf BSG v. 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R) könne eine Verbesserung der Versorgung sowohl qualitativ als auch quantitativ erreicht werden.

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht auf bedarfsplanerische Gesichtspunkte abzustellen, sondern allein auf die tatsächliche Versorgung an dem weiteren Ort im Sinne des § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV (BSG vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R).

    21 Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht: Besteht eine Unterversorgung an dem weiteren Ort führt schon die Eröffnung einer Zweigpraxis offenkundig zu einer Verbesserung der Versorgung (vgl. BSG v.28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -juris Rn. 47).

    Eine qualitative Verbesserung der Versorgung wurde auch erwogen, wenn der hinzutretende Arzt eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (Urteil des BSG vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R).

    Zwar können besondere organisatorische Vorkehrungen wie etwa das Angebot von Abend- und Wochenendsprechstunden eine solche quantitative Verbesserung des Versorgungsangebots darstellen (BSG vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -juris Rn. 52).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16
    Ihre Entscheidungen unterliegen deswegen nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R; Urteil des Senats v. 31. Januar 2013 - L 24 KA 98/10).

    Bei Vorliegen eines Beurteilungsspielraums sind die Gerichte nicht befugt, ihre Entscheidungen an die Stelle der Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsträger zu setzen (BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R).

    21 Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht: Besteht eine Unterversorgung an dem weiteren Ort führt schon die Eröffnung einer Zweigpraxis offenkundig zu einer Verbesserung der Versorgung (vgl. BSG v.28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -juris Rn. 47).

    Da eine Versorgungsverbesserung nicht an strikte Bedarfsplangesichtspunkte gebunden ist, kommt es insoweit nicht auf den rechnerisch ermittelten Versorgungsgrad, sondern auf das Bestehen einer tatsächlichen Unterversorgung an (vgl. Urteil des BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R

    Vertrags (zahn) ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16
    Zu Recht habe das Sozialgericht auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2012 - B 6 KA 49/09 R verwiesen.

    21 Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht: Besteht eine Unterversorgung an dem weiteren Ort führt schon die Eröffnung einer Zweigpraxis offenkundig zu einer Verbesserung der Versorgung (vgl. BSG v.28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -juris Rn. 47).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10

    Anspruch auf Ermächtigung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen an einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16
    Ihre Entscheidungen unterliegen deswegen nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R; Urteil des Senats v. 31. Januar 2013 - L 24 KA 98/10).

    Die von dem Gesetzgeber vorgenommene Zuweisung einer von der Kassenärztlichen Vereinigung zu treffenden Entscheidung an den Zulassungs- bzw. Berufungsausschuss ist angesichts der bereits bestehenden und bekannten Rechtsprechung über das Bestehen eines Beurteilungsspielraums des Zulassungsausschusses (vgl. Urteil des BSG vom 20. Dezember 1995 - 6 RKa 55/94) ein Beleg dafür, dass der Gesetzgeber in diesen Fragen an einem gerichtsfreien Beurteilungsspielraum festhalten wollte (Urt. des Senats v. 31. Januar 2013 - L 24 KA 98/10).

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Betrieb einer Zweigpraxis - Erbringung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16
    Das vom Sozialgericht zitierte Urteil des Bundessozialgerichts v. 5. Juni 2013 - B 6 KA 29/12 sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar, da es sich gerade um einen offenen Planungsbereich handele.

    Das Hinzukommen eines weiteren Arztes an einem bestimmten Ort begründet noch keine relevante Verbesserung der Versorgung (BSG v. 5. Juni 2013 - B 6 KA 29/12 R).

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16
    Die von dem Gesetzgeber vorgenommene Zuweisung einer von der Kassenärztlichen Vereinigung zu treffenden Entscheidung an den Zulassungs- bzw. Berufungsausschuss ist angesichts der bereits bestehenden und bekannten Rechtsprechung über das Bestehen eines Beurteilungsspielraums des Zulassungsausschusses (vgl. Urteil des BSG vom 20. Dezember 1995 - 6 RKa 55/94) ein Beleg dafür, dass der Gesetzgeber in diesen Fragen an einem gerichtsfreien Beurteilungsspielraum festhalten wollte (Urt. des Senats v. 31. Januar 2013 - L 24 KA 98/10).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16
    Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - bestätigt, dass das materielle Recht die Entscheidungen der Verwaltung nicht vollständig determinieren muss und der Verwaltung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise einen Einschätzungs- und Auswahlspielraum belassen kann.
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16
    21 Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht: Besteht eine Unterversorgung an dem weiteren Ort führt schon die Eröffnung einer Zweigpraxis offenkundig zu einer Verbesserung der Versorgung (vgl. BSG v.28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -juris Rn. 47).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - L 24 KA 39/17

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulassung - Versorgungsauftrag

    Das BSG hat im Beschluss im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren gegen das den Kläger betreffende Urteil des Senats vom 07. September 2017 (L 24 KA 26/16; Begehren auf Genehmigung einer Zweigpraxis) bereits betont, dass bei einer auf Kontinuität der Arzt-Patienten-Beziehung angelegte Tätigkeit, wie sie die hausärztliche Tätigkeit in besonderem Maße darstellt, ein Sprechstundenangebot an lediglich einem oder zwei Tagen in der Woche kaum qualitativ hochwertig wahrgenommen werden kann (BSG, B. v. 16. Mai 2018 - B 6 KA 69/17 B - Rdnr.14).
  • SG Düsseldorf, 23.05.2018 - S 2 KA 188/17
    Bei Zweigpraxen wird hinsichtlich der Entfernung unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Beeinträchtigung der Versorgung am Vertragsarztsitz u.a. darauf abgestellt, inwiefern die Notfallversorgung der Versicherten beeinträchtigt werden könnte (z.B. BSG, Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R - m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.09.2017 - L 24 KA 26/16 - (B 6 KA 69/17 B)).
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